Ist die zutreffende Position gefunden, kann es durch die weitere Aufteilung in Unterpositionen erforderlich sein, innerhalb dieser Position wiederum Abgrenzungen zu beachten.
Nach AV 6 gelten die AVen sinngemäß auch zur Bestimmung der Unterposition innerhalb einer Position. Maßgebend ist danach in erster Linie der Wortlaut der Unterposition, der in den Erläuterungen dazu verdeutlicht wird. Definitionen der in Unterpositionen der KN verwendeten Begriffe finden sich vielfach in den zusätzlichen Anmerkungen zum Abschnitt oder Kapitel. Manchmal kommt auch eine sinngemäße Anwendung der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen in Betracht. Führen diese Schritte nicht zum Ziel, so werden die AVen 2 bis 4 angewendet.
Die so ermittelte Unterposition ist Ausgangspunkt für das Ermitteln der Codenummer. Ihre Feststellung bereitet im allgemeinen keine besonderen Schwierigkeiten. Erforderlichenfalls werden die vorstehenden Schritte in der angegebenen Reihenfolge entsprechend angewendet. Zur Vermeidung von Fehlern ist vor allem auf die Wertigkeit der Codelinie zu achten, die aus der Anzahl der vorangestellten Führungsstriche erkennbar ist.
Die vorstehende Anleitung wird in der Regel zur richtigen Einreihung und Codierung führen. Sie umfaßt jedoch nicht alle denkbaren Fälle und ist deshalb nur ein Anhalt ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Wichtiger ist das äußerst sorgfältige Lesen der Bestimmungen.