Nach der Prüfung der Anmerkungen zum Abschnitt und/oder Kapitel ist der nächste Schritt das Auffinden der zutreffenden Position. Positionstexte, auch Aufzählungen im Positionstext, haben Ausschließlichkeitscharakter. Eine Ausweitung der Warenkreise ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen bestimmter Anmerkungen und der AVen zulässig.