Erläuterungen
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Hierbei handelt es sich um Texte, die wichtige Hilfsmittel zur einheitlichen Anwendung der Nomenklatur der EG durch die Zollbehörden der Mitglieds- staaten der EG sind und ein wesentliches Erkenntnismittel für die Auslegung der Zollnomenklatur darstellen.

Sie sind - mit Ausnahme der rechtlich unmittelbar geltenden und verbindlichen EG - Verordnungen Dienstvorschriften für die Bundeszollverwaltung.

Die Sammlung ist nach Allgemeinen Vorschriften, Abschnitten, Kapiteln (ggf. Teilkapiteln) und Positionen (mit Unterpositionen) der KN gegliedert. Innerhalb dieser Gliederung bestehen folgende Teile:

  1. Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS),
  2. Avise zum Harmonisierten System (AV),
  3. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN),
  4. Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE),
  5. Gerichtliche Entscheidungen (GE),
  6. Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH).

Die Erläuterungen zu den in Betracht kommenden Abschnitten/ Kapiteln/ Positionen werden ausgewertet. Sie enthalten neben beispielhaften Aufzählungen, die den Warenkreis der Position verdeutlichen, häufig präzise Abgrenzungslinien gegenüber anderen Positionen. Die Erläuterungen zu Positionen, die einen Stoff anführen, geben in zahlreichen Fällen an, dass auch solche Waren zu dieser Position gehören, die mit anderen Stoffen verbunden sind; sie grenzen den zulässigen Umfang der Verbindung ein, in dem sie z. B. festlegen, dass der fremde Stoff nur eine Verstärkung, eine Unterlage, einen Gerüststoff oder dergleichen. darstellen darf.