Wenn der zunächst vermeintlich richtige Abschnitt oder das Kapitel ermittelt worden ist, muß geprüft werden, ob Anmerkungen zum Abschnitt oder Kapitel bezüglich der Ware eine besondere Regelung vorsehen.
Abschnitts- und Kapitelanmerkungen gelten grundsätzlich nur für den Abschnitt oder das Kapitel, dem sie vorangestellt sind.
Zahlreiche Anmerkungen enthalten Legaldefinitionen der im Positionstext verwendeten Begriffe; sie grenzen die Waren dadurch ab.
Die meisten Ausweisungsanmerkungen geben Hinweise auf den Abschnitt, das Kapitel oder die Position, in dem bzw. in der die ausgenommene Ware erfasst ist.
Bei dieser Prüfung werden die Erläuterungen zum Abschnitt und Kapitel sowie die Erläuterungen zu den Abschnitts- und Kapitelanmerkungen herangezogen. Sie umreißen den Kreis der in den Abschnitt und das Kapitel gehörenden Waren, und sie verdeutlichen den Inhalt der Anmerkungen.