Nachdem die vorstehenden Fragen nach Beschaffenheitsmerkmalen geklärt sind, muss geprüft werden, welcher Abschnitt und welches Kapitel in Betracht kommt.
Beim Einstieg in den Zolltarif kann das vorangestellte Inhaltsverzeichnis nützlich sein; allerdings sind die Überschriften zu den Abschnitten und Kapiteln nicht vollständig, und sie sind auch nur unverbindliche Hinweise.
Konnte aus der Warenbeschaffenheit der Verwendungszweck erkannt werden und besteht im Zolltarif ein Abschnitt und ein Kapitel, in dem zu diesem Zweck bestimmte Waren erfaßt sind, so führt es in aller Regel schneller zum Ziel, mit der Einreihung in diesem Abschnitt und diesem Kapitel und nicht mit Stoffabschnitt und dem Stoffkapitel zu beginnen. Der Grundsatz ' Zweck vor Stoff ' ist zwar an keiner Stelle normiert, es ist jedoch unschwer zu erkennen, dass die Waren im Schema - wenn auch mit zahlreichen Ausnahmen - nach diesem Prinzip geordnet sind.
Die Kenntnis derjenigen Abschnitts- und Kapitelanmerkungen, die - obwohl nur an einer Stelle des Tarifs abgedruckt - für den gesamten Zolltarif gelten, kann notwendig sein, um von vornherein Irrwege zu vermeiden. Anmerkung 2 zu Abschnitt XV ist hier besonders hervorzuheben.
Dieser und auch weitere Schritte werden - scheinbar - übersprungen, wenn aus einem 'Stichwortverzeichnis' z. B. zum Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik oder dem Stichwortverzeichnis des EZT sogleich eine Position entnommen wird. Ein Stichwortverzeichnis ist zwar ein Hilfsmittel, jedoch keine Rechtsgrundlage für die Einreihung. Abgesehen davon, dass es nicht alle vorkommenden Waren enthält, haben zahlreiche wesentliche Bestimmungen, wie Begriffsdefinitionen oder Abgrenzungen durch Anmerkungen und Erläuterungen, in ihm keinen Niederschlag finden können.
Das unkritische Benutzen des Verzeichnisses kann daher leicht zu falschen Ergebnissen führen.