Die erste Frage bei der Einreihung von Waren in den Zolltarif ist die, um was für eine Ware es sich handelt. Das mag seltsam anmuten - jeder weiß schließlich, mit welcher Ware er sich befasst - allerdings weichen Handelsbezeichnung und tarifliche Bezeichnung oftmals voneinander ab.
Die tariflich bedeutsamen Merkmale der Ware sind festzustellen. Die Feststellungen sind bis zum Abschluss der Einreihung zu ergänzen, soweit sich dies bei der Suche nach der Tarifposition als notwendig herausstellt.
Tariflich bedeutsames Merkmal ist in den meisten Fällen der Stoff oder die Stoffe, aus dem oder denen die Ware besteht. Zu den Einreihungsmerkmalen gehört vielfach der Verwendungszweck, sofern er aus der Beschaffenheit der Ware erkennbar ist.
Verwendungszweck ist stets der für Waren der vorliegenden Art übliche - hauptsächliche, überwiegende -, nicht etwa der im konkreten Fall beabsichtigte Zweck.
Festzustellen sind ggf. auch besondere Merkmale z. B., dass die Ware unvollständig, unfertig oder zerlegt ist, dass es sich um ein Teil oder ein Zubehör, eine Maschinenkombination oder eine Warenzusammenstellung handelt, erforderlichenfalls schließlich Art der Bearbeitungen, Gewicht, Länge, Volumen, Wert, Alter und ähnliches.
Ist die Ware aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt, so ist zu prüfen, ob sie nach ihrem Gesamterscheinungsbild als eine Ware angesprochen werden kann, die begrifflich sämtliche Bestandteile umfaßt (Drehbank mit Werkzeughalterung und Motor).