Einfuhrverbote
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Einfuhrverbote bestehen gegenüber bestimmten Ländern, Regionen oder Ländergruppen und sind ein "echtes" Einfuhrhemmnis, d. h. die Einfuhr einer Ware ist generell verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen/Auflagen möglich.


Hinweise auf so genannte Verbote und Beschränkungen (VuB) finden Sie nach Anklicken des Buttons im Nomenklaturtextfeld des Maßnahmenfensters.