Sanktionsliste
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Nach dem Außenwirtschaftsgesetz sind Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen strafbar. Als Konsequenz daraus drohen Geldbußen und im schlimmsten Fall Freiheitsentzug.


Durch die Sanktionsliste im Außenwirtschaftsportal haben Sie stets Zugang zu den aktuellen Listen. So können Sie sicherstellen, dass Sie keine Personen oder Institutionen beliefern, gegen die Sanktionsmaßnahmen des Gesetzgebers bestehen.


Die Einträge im Infosystem basieren auf den entsprechenden EG-Verordnungen bzw. wichtigsten US-Listen, die kontinuierlich und sorgfältig aufbereitet werden. Die Einträge können mehrere Namen (Alias) und Adressen umfassen, so dass Sie auf eine größtmögliche Anzahl an Recherchemöglichkeiten zurückgreifen können.