Glossar
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Agrarteilbetrag

besteht aus einem Wertzoll zum Schutz der gemeinschaftlichen Verarbeitungsindustrie und einem spezifisch bemesssenen Teilbetrag zum Ausgleich des Unterschieds zwischen garantiertem Preis der landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse in der EG und deren Weltmarktpreis.


Antidumpingzoll

wird auf eine Ware erhoben, die Gegenstand eines Dumpings (dumping = Unterbieten der Preise; Verkauf zu Schleuderpreisen) ist und deren Überführung in den freien Verkehr zu einer Schädigung der Interessen der europäischen Wirtschaft führt. Das ist dann der Fall, wenn der Preis der Ware bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft niedriger ist als der vergleichbare Preis der zum Verbrauch im Ausland bestimmten gleichartigen Ware. Der Antidumpingzoll ist der Höhe auf die festgestellte Dumpingspanne begrenzt.


APS

Allgemeines Präferenzsystem = Präferenzgewährung für gewerbliche Waren (Kapitel 25 - 97) aus Entwicklungsländern mittels gestaffelter Zollsatzsenkung nach Empfindlichkeit der Waren sowie vollständige Zollbefreiung für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern.


Ausgleichszoll

wird erhoben, um eine Subvention auszugleichen, die im Ursprungs- oder Ausfuhrland für die Herstellung/Erzeugung, Ausfuhr oder Beförderung einer Ware gewährt wird, der Überführung in den freien Verkehr in der Gemeinschaft eine Schädigung verursacht. Der Ausgleichszoll ist der Höhe nach auf den Subventionsvorteil begrenzt.


Bedingungen

Die Anwendbarkeit einzelner Maßnahmen setzt teilweise das Vorliegen bestimmten Bedingungen voraus (z. B die Vorlage eines Dokuments, ohne die eine Ware nicht in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden kann).


Besondere Maßeinheit

Angezeigt wird die Besondere Maßeinheit zur Außenhandelsstatistik. Fehlt diese Angabe im Fenster, ist die Maßeinheit das Netto- bzw. Reingewicht in kg.


Dual-Use

Für sog. Dual-Use-Güter bestehen u. U. Ausfuhrbeschränkungen aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen, um einer Verbreitung von ABC-Waffen entgegenzuwirken (nicht zu verwechseln mit Embargo-Maßnahmen). Dual-Use-Güter können sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken verwendet werden.


Einfuhrkontrollmeldung

Besonderes Meldepapier zwecks Marktbeobachtung, Überwachung von Einfuhrquoten, Freigabe von Kautionen, insbesondere für Waren im Ernährungsbereich. Formblatt ist üblicherweise ein Mehrstück von Exemplar 6 des Einheitspapiers.


Einfuhrmaßnahmen

Die Einfuhrmaßnahmen beinhalten Einfuhrverbote, Verweise auf Bedingungen, die Abgabensätze (Maßnahmen), Verweise auf Fußnoten, Verweise auf Zusatzcodes, Verweise auf Länderausschlüsse, Verweise auf Kontingente, Hinweise auf meldepflichtige Maßnahmeart en sowie die Besondere Maßeinheit.


Einreihung

Die Feststellung der für die betreffende Ware maßgeblichen Unterposition der Kombinierten Nomenklatur.


EZT

Der Elektronische Zolltarif (EZT) basiert auf der TARIC 2 Datenbank der EU- Kommission und faßt einen Großteil der für die Zollbehandlung maßgebenden Vorschriften in Form eines EDV-gestützten Auskunftssystems zusammen.


Kontingent

Tarifliche Abgabenbegünstigung durch Ermäßigung des Zollsatzes bis 0% innerhalb eines bestimmten (Kontingent-) Zeitraums bis zum Erreichen des vorgesehenen Einfuhrumfangs (Kontingentsmenge). Wenn die Kontingentsmenge ausgenutzt ist, tritt automatisch der Regelsatz wieder in Kraft.Ein Kontingent wird nur auf Antrag des Anmelders angewandt.


Lizenz

Kontingentsverwaltung durch Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung überwiegend im Bereich der Marktordnungswaren.


Maßgebender Zeitpunkt

In der Regel der Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. Auf diesen Zeitpunkt stellen alle Vorschriften zur Anwendung des Zollrechts ab.


Nomenklatur

Wörtlich: System der Fachbezeichnungen auf einem Wissensgebiet. Tariflich: ein sämtliche Waren umfassendes Verzeichnis. Sie umfasst die Codenummern, die Warenbeschreibungen in der jeweils geltenden Fassung sowie die Verweise auf Fußnoten.


Präferenzzoll

besonderer Zollsatz, der nur gegenüber bestimmten Ländern gilt und auch nur dann,  wenn die geforderten Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.


Überwachungsdokument

Formblatt zur gemeinschaftlichen Überwachung und Beobachtung ungewöhnlicher Einfuhrentwicklungen im Bereich der genehmigungsfreien Einfuhr.


Ursprungserklärung

Ursprungsnachweis, der eine geringere Form der Überwachung darstellt, die der Ausführer oder Lieferant auf der Rechnung oder einem mit der Ausfuhr zusammenhängenden geschäftlichen Beleg einzutragen und zu bestätigen hat.


Ursprungszeugnis

Urkunde, in denen eine Ware unter Mitwirkung einer befugten Behörde hinsichtlich ihrer Merkmale ausreichend gekennzeichnet ist und ihr Ursprung in einem bestimmten Land bescheinigt wird.


Vorbemerkungen

Die Vorbemerkungen zum EZT enthalten wichtige Hinweise, insbesondere auch aktuelle Änderungen und Hinweise bezüglich der Nomenklatur, den Einfuhrmaßnahmen, Anhängen, Listen und Anweisungen.


Zollaussetzung

zeitlich befristete Ermäßigung (einschließlich Zollfreiheit) des Regelzolls, damit Gemeinschaftsunternehmen in der EG nicht verfügbare Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile verwenden können. Eine Zollaussetzung wird nur auf Antrag des Anmelders angewandt.


Zollplafond

Abgabenbegünstigung wie bei einem Zollkontingent mit Überwachung der Einfuhrmenge. Nach Erreichen der Menge tritt Regelzollsatz nicht automatisch in Kraft, sondern  muss durch Verordnung der Kommission wieder in Kraft gesetzt werden. Da die Kommission hier gesetzgeberisches Ermessen ausüben kann, ist die durch einen Zollplafond zollbegünstigt eingeführte Menge nicht starr begrenzt.


Zollsätze


Zollunion

ersetzt zwei oder mehr Zollgebiete durch ein einziges; zwischen diesen Gebieten werden die Zölle und Handelsbeschränkungen für den Handel mit aus diesen Gebieten stammenden Waren beseitigt. (Freiverkehrsnachweis genügt zur Zollbefreiung. Türkei, San Marino, Andorra).


Zusatzzoll

Ein nach Höhe und Zeitraum begrenzter zusätzlicher Zoll im Agrarsektor zur Behebung von Marktstörungen aufgrund übermäßiger Einfuhrmengen oder billiger Einfuhrwaren.