Das Exportkontrollrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht harte Sanktionen gegen Unternehmen vor, die gegen Beschränkungen und Verbote bei der Ausfuhr verstoßen.
Die Bestimmungen zur Ausfuhrkontrolle ändern sich häufig.
Die Ausfuhrliste als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung enthält eine Aufzählung sämtlicher Güter, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist. Sie wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Bedarf an Veränderungen der Rechtslage angepasst. Exportunternehmen gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie nicht permanent auf entsprechende Rechtsänderungen achten
Die Ausfuhrliste im Außenwirtschaftsportal garantiert Ihnen immer den aktuellen Stand der Liste. Durch eine komfortable Suche können Sie nach Waren in der Liste suchen und deren Genehmigungspflicht überprüfen. Die Detailansicht bietet Ihnen dabei die nötige Informationstiefe.
In Verknüpfung mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik können Sie mit der Warennummer zudem über das Umschlüsselungsverzeichnis die zutreffende Ausfuhrlisten-Nummer ermitteln.