Nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Ausfuhren bestimmter Güter von einer Genehmigung abhängig.
Welche Güter das im einzelnen sind, regelt die so genannte Ausfuhrliste.
TARIFE bietet Ihnen mit dem Button 'Ausfuhrliste' im Ausfuhrinformationen-Fenster eine direkte Verbindung dorthin.
Beispiel:
Ausgeführt wird Beryllium der Codenummer 2825 9020 00 0:
Klicken Sie auf 'Ausfuhr' und im Ausfuhrinformationen-Fenster auf den Button 'Ausfuhrliste':
Sie sehen das so genannte Umschlüsselungsverzeichnis, das eine Verbindung zwischen der Warennummer und der Nummer der Ausfuhrliste darstellt und somit die Prüfung bei der Einstufung anhand der Ausfuhrliste erleichtert.
Hinweis:
Bei dem Umschlüsselungsverzeichnis handelt um ein Zusatzmodul, das nicht automatisch freigeschaltet ist, sondern beim Bundesanzeiger Verlag bezogen werden kann.
Das Umschlüsselungsverzeichnis geht von der Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik aus (Spalte 1), die mit der achtstelligen KN-Warennummer identisch ist und stellt ihr die entsprechende Position der Ausfuhrliste (AL) entgegen (Spalte 2).
Doppelklicken Sie auf die Schlüsselnummer 1C230:
TARIFE zeigt hier die Details zur Schlüsselnummer der Ausfuhrliste. Jetzt können Sie prüfen, ob Ihre Ware von der Genehmigungspflicht betroffen ist.