Allgemeines zur Maßnahmenermittlung
Vorheriges Thema  Nächstes Thema 

Sobald Sie alle Eintragungen in der Abfragemaske vorgenommen haben, betätigen Sie den Button 'Zollsätze' und TARIFE ermittelt die Zollsätze:

Das Maßnahmenfenster gliedert sich in die Kopfleiste, die Detailanzeige, das Nomenklaturtextfeld und das Maßnahmenfeld.


Kopfleiste

Hier finden Sie außer dem bekannten Button 'maßgeb. Zeitpunkt' noch die Schaltflächen  'Warencode' und 'Ursprungsland', die Ihre Auswahl nochmals darstellen.

Über diese Schaltflächen können Sie im Fenster 'Zollsatzermittlung' Änderungen der Codenummer oder des Ursprungslandes vornehmen, ohne zum Warennomenklaturfenster zurückkehren zu müssen.


Klicken Sie auf :

Ändern Sie die Codenummer und klicken Sie auf  'Zollsatz erneut ermitteln'; das Fenster 'Zollsatzermittlung' wird dann der neuen Codenummer angepasst.


Klicken Sie auf :

Ändern Sie das Ursprungsland - ggf. unter Anwendung der Länderliste - und klicken Sie auf  'Zollsatz erneut ermitteln'; TARIFE stellt die Maßnahmenermittlung jetzt auf das neu eingegebene Land ab.


Detailanzeige

In der Bildschirmmitte sehen Sie eine Leiste mit einer Übersicht über die Details zur Nomenklatur:

Der Button entspricht dem Button im Nomenklaturbildschirm und führt Sie in ein weiteres Fenster mit nationalen Hinweisen und Fußnoten zur Codenummer.

In der Mitte der Detailanzeige sehen Sie auf einen Blick, welche Bescheinigungen aufgrund der Einfuhrliste für die Einfuhrabfertigung aus Weißrussland erforderlich sind. (Bei den Klamerzusätzen handelt es sich um ATLAS-Codierungen).

Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist die Detailanzeige durch einen zusätzlichen Button 'VST', über den Sie in das Menü  'Verbrauchsteuern' gelangen, entsprechend angepasst.


Nomenklaturtextfeld

Hier finden Sie zur Erinnerung noch einmal den vollständigen 'Pfad' Ihrer ausgewählten Codenummer.

Maßnahmenfeld

Hier sehen Sie zunächst den zutreffenden Einfuhrumsatzsteuersatz und darüber hinaus die für die Codenummer zutreffende Textilkategorie (eine Besonderheit des Abschnitts XI - Spinnstoffe und Waren daraus -).

Darunter finden Sie numerisch geordnet alle Maßnahmen für diese Ware gegenüber dem ausgewählten Land.

Die erste Spalte zeigt die fortlaufende Nummer sowie die Gültigkeitsdauer der Maßnahme (wenn kein Endedatum angegeben ist, gilt die Maßnahme bis auf weiteres), die zweite Spalte die Art der Maßnahme und die dritte Spalte die Höhe des Zollsatzes (in Prozent).

Als erste Maßnahme wird immer der allen Drittländern gegenüber geltende Regelzollsatz dargestellt.

Es kann vorkommen, dass der Text einer Maßnahme nicht vollständig angezeigt ist. In diesen Fällen klicken Sie einmal mit der Maus in den unvollständigen Text und TARIFE öffnet ein Infofenster mit dem kompletten Text.

Den Spalten vorangestellt sind zwei Steuerleisten:

der Button führt zu weiteren Zusatzinformationen zur ausgewählten Maßnahme

der Button zeigt die der Maßnahme zugrundeliegenden Verordnungen an.