Kurzanleitung
Nächstes Thema 

Die Ausfuhrliste (AL) als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung enthält eine Aufzählung sämtlicher Güter, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist.

Die Liste wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegeben und aktualisiert.


Übersicht der Symbole:


Öffnen der Detailansicht

Schließen der Detailansicht

Suche starten

Rückwärts und vorwärts blättern



In der Kopfleiste haben Sie die folgenden Möglichkeiten:




Die Tabellen mit den Ausfuhrlisten:




Die Suchfunktion:


Sie können die Gesamtliste nach speziellen Kriterien durchsuchen: